Therapieverordnung & Selbstbehalt

Vor Beginn der Physiotherapie lassen Sie bitte den von Ihrem Arzt ausgestellten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenversicherungs-Anstalt bestätigen. Somit ist die tarifgemäße Rückerstattung gesichert.

Bei Verhinderung bitte ich den Termin spätestens 24 Stunden davor telefonisch abzusagen. Ansonsten muss ich die freigehaltene Therapiestunde verrechnen.

Für die tarifgemäße Rückvergütung reichen Sie nach Beendigung der Therapieserie / Therapiestunde die Honorarnote, den Verordnungsschein und Ihren Einzahlungsbeleg im Original bei Ihrer Krankenversicherungs-Anstalt ein.

Der Selbstbehalt ist variabel je nach Behandlungsdauer, Anzahl der Therapieeinheiten & Rückvergütung durch die Krankenversicherungs-Anstalt.

Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, fertigen Sie bitte vor der Einreichung bei der Krankenversicherungs-Anstalt Kopien an, die Sie an die Zusatzversicherungs-Anstalt schicken bzw. erkundigen Sie sich bitte nach den genauen Modalitäten.